Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnung in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.
Folgende "Basisschutzmaßnahmen" werden darin vorgeschrieben:
- Maskenpflicht (FFP2) nur noch in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen (wie Pflegeheime und Krankenhäuser) und im ÖPNV
- Regelmäßige Testungen in Schulen
- Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen
- Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, Tragen medinizscher Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwilli
Bei Veranstaltungen gilt gemäß des Hausrechtes, dass durchgehend Masken getragen werden müssen.