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Achtung - ab 3. April gelten neue Zugangsregeln :Neue Zugangsregeln für den Büchereibesuch

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Datum:
1. Apr. 2022
Von:
Sabine Jahn

 

Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnung in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.

Folgende "Basisschutzmaßnahmen" werden darin vorgeschrieben:

  • Maskenpflicht (FFP2) nur noch in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen (wie Pflegeheime und Krankenhäuser) und im ÖPNV
  • Regelmäßige Testungen in Schulen
  • Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen
  • Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, Tragen medinizscher Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwilli

Bei Veranstaltungen gilt gemäß des Hausrechtes, dass durchgehend Masken getragen werden müssen.