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Achtung - Neue Zugangsregeln

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Neue Hygieneregeln ab 17. Februar 2022
Datum:
16. Feb. 2022
Von:
Sabine Jahn

Lockerungen beschlossen                  

Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens und der stabilen Lage in den Krankenhäusern hat das Bayerische Kabinett in der Sitzung vom 15. Febraur 2022 erhebliche Lockerungen der bisher geltenden Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Diese treten zum Donnerstag, 17. Februar, in Kraft und gelten bis vorerst 19. März:

Präsenzbetrieb nach "3G"

Beim Präsenzbetrieb gilt wieder auf die sog. 3G Regel umgestellt. Zugang darf wieder geimpften, genesenen und getesteten Perosnen gewährt werden. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Büchereiräumlichkeiten zu kontrollieren.

  • Als geimpft gelten Personen mit der nötigen Anzahl an Einzelimpfungen (momentan: 2), wobei die letzte davon mindestens 14 Tage zurück liegen muss.
  • Als Testnachweis gelten PCR-Tests (48 h), zertifizierte Antigentests (24 h) und unter Aufsicht vorgenommene Schnelltests. Schüler gelten als gestestet. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
  • Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein, darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Maskenpflicht

Im Innenraum muss FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.

Veranstaltungen nach 2G

Veranstaltungen können jetzt nach der 2G-Regel durchgeführt werden. Zugang haben Geimpfte und Genese. Eine Kontaktdatenerfassung ist nicht erforderlich.

Folgende ergänzende Regelungen finden Anwendung:

  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt durchgehend, auch am Platz.
  • Es gilt eine Kapazitätsgrenze von maximal 75 % der möglichen Kapazität. Die zulässige Personenzahl richtet sich zudem nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Zu Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Minderjährige Schüler 

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

Hotspot-Lockdown

Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden aufgehoben.